Wir möchten alle Grundstückseigentümer darauf aufmerksam machen, dass Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen.
Nicht nur für die Ver- und Entsorger ist die Durchfahrtsbreite und -höhe wichtig. Ganz besonders im Ernstfall muss ein schnelles Eintreffen von Rettungsfahrzeugen und Feuerwehr an der Einsatzstelle möglich sein!
Der Sicherheitsraum von 4,50 m Höhe und 0,50 m Breite bei Straßen sowie 2,50 m Höhe und 0,25 m Breite bei Gehwegen muss eingehalten werden. Auch die Sicht in Kreuzungsbereichen darf nicht eingeschränkt werden.
