Das geltende Melderecht und das Datenschutzrecht erlauben es nicht mehr, ohne ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Person die Ver öffentlichung der Alters-/Ehejubiläen im Amtsblatt vorzunehmen.
Dennoch würden es viele Einwohnerinnen und Einwohner wunderbar finden, wenn der eigene Geburtstag oder der von Bekannten im Amtsblatt stünde.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Geburtstag genannt wird, füllen Sie bitte das Formular „Einwilligungserklärung“ aus und senden dieses per Brief, Fax oder E-Mail an uns.
Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße
Einwohnermeldeamt
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Fax: 035825/70018
E-Mail: meldeamt@vvwsn-mail.de
Seit 01.05.2020 gilt: Erst nach Vorliegen dieser Einwilligung werden Alters-/Ehejubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag, jeder folgende Geburtstag mit dem Namen und dem Jubiläum im Amtsblatt/ Heimatkurier genannt.
Diese Einwilligung ist selbstverständlich freiwillig und gilt bis auf Widerruf.